Einer Detektei beziehungsweise jedem hier arbeitenden Ermittler sind von staatlicher Seite aus die Hände gebunden. Ein Detektiv hat zum Beispiel nicht die Möglichkeit von richterlich angeordneten Hausdurchsuchungen, kann aber wohl während seiner Arbeit die Rechte auf Privatsphäre, ja sogar Menschenrechte verletzen, wenn er sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften hält. Man mag nun denken, dass sich die Konfrontation mit den Menschenrechten für eine Detektei mit dem hauptsächlichen Einsatzgebiet in Deutschland – etwa www.ermittlungenallerart.de in Grenzen hält. Weit gefehlt, denn manchmal sind es Kleinigkeiten, die von unbeteiligten Menschen gar nicht wahrgenommen werden, die aber rein rechtlich als Gesetzesverstoß gewertet werden und daher auch vor Gericht nicht als Beweis für eine Sache, sondern als neue Akte, nämlich gegen den ermittelnden Detektiv, gewertet werden.
Manchmal könnte man aus der Haut fahren; alles erscheint so ungerecht: Ein Verdächtiger, dem zum Beispiel Gewalt an Kindern oder eine Entführung zur Last gelegt wird, darf in Deutschland nicht anders behandelt werden, als ein Steuersünder, der eine Tat begangen hat, die der Gesellschaft relativ egal ist. Erst wenn dieser Verdächtige überführt wurde, kann er angeklagt und verurteilt werden. In einer Vernehmung muss dennoch menschliches Recht bewahrt werden. Die Verhörmethoden aus anderen Ländern sind strikt untersagt, stehen unter disziplinarischen und strafrechtlichen Konsequenzen. Folter und Freiheitsberaubung sind für die hiesige Polizei als Verhörmethode undenkbar – und noch mehr für den Detektiv, der einen Menschen nicht einmal für einige Stunden irgendwo festhalten darf, um ihn zu befragen. Als Folter wird nicht nur körperliche Gewalt gewertet – auch Schlafentzug, Flüssigkeitsverweigerung und andere grausame Methoden sollen in anderen Ländern die Verdächtigen zum Geständnis bewegen – leider führt dies oft auch zu falschen Aussagen, nur, dass die Folter aufhört. Schon im Artikel 1 im Grundgesetz (vgl. DeJure.org) ist das Wahren der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland manifestiert. Da gibt es kein Daran-Rütteln, weder von Behörden, noch vom Privatdetektiv, so hehr seine Absichten auch sein mögen. Auch er darf den vermeintlichen Entführer eines Kindes nicht foltern oder einsperren, um eine Aussage zu erzwingen.
Freiheitsrechte als Teil der Menschenrechte
Immer wieder sieht man es im Fernsehen, wo Detektive eine beliebte Rolle im täglichen Programm einnehmen: Da liegt Post im Briefkasten oder in einem Büro herum, der Ermittler schnappt sich diese und bekommt daraus seine Beweise, die er braucht oder zumindest einen wichtigen Hinweis. Das Öffnen adressierter Post oder das Schnüffeln in Unterlagen, die einem nicht zur ausdrücklichen Durchsicht ausgehändigt wurden, verstößt jedoch gegen die Freiheitsrechte eines Menschen. Das hat für den Detektiv Folgen – denn die Privatsphäre des einzelnen soll geschützt werden. Die Folgen sind gleich doppelt hart, wenn es um das Sammeln gerichtsverwertbarer Beweise geht: Diese Verletzung des Briefgeheimnisses wird nicht toleriert, also werden Beweise, die auf diese Art gesammelt werden, vor Gericht erst gar nicht anerkannt. Das gilt zugleich auch für nicht genehmigte Abhöraktionen und jede andere Verletzung der privaten Bereiche.
Auch, wenn der Detektiv in der Regel nichts stehlen will, wenn er in eine Wohnung tritt: Er darf sie nur nach Aufforderung überhaupt betreten, ansonsten macht er sich strafbar. Einbruch, Hausfriedensbruch: So lauten die Anzeigen, die der Detektiv im Falle eines Falles zu erwarten hat. Dazu sehr interessant ist auch die Frage-Antwort-Folge auf www.gutefrage.net. Immer, wenn die Zuschauer gespannt verfolgen, wie der Held einer Detektivserie die angelehnte Wohnungstür, eine nicht verschlossene Bürotür oder gar ein ausgehebeltes Fenster benutzt, um in einem Haus nach Menschen oder Dingen zu suchen, ist dies eine Straftat – eine Tatsache, deren sich seriöse Detekteien sehr wohl bewusst sind. Hier käme niemand auf die Idee, sich durch einen Hausfriedensbruch zum einen strafbar zu machen, zum anderen auch die Gerichtsverwertbarkeit aller Beweise zu verlieren. Wer mit den Freiheitsrechten, also eigentlich mit den Menschenrechten, so umgeht, macht sich in der Branche keinen guten Ruf – eher landet er selbst hinter Gittern.