Eine der größten Missachtungen der Menschenrechte ist die Diskriminierung. Das Grundgesetz in Deutschland verspricht zwar, dass alle Menschen gleich sind und nicht wegen ihrer Rasse, Herkunft, Geschlechts oder Religion diskriminiert werden dürfen, doch die Praxis sieht oft anders aus. Wer sich beispielsweise auf Immobiliensuche nach Wohnungen bei www.privatimmobilien.de befindet, der muss insbesondere als Jungunternehmer große Hürden hinnehmen. Auch wenn eine Geschäftsidee durchaus erfolgversprechend ist, lediglich noch die passende Wohnung gefunden werden muss, wird diese einem Käufer oder Mieter oftmals verweigert. Die große Angst der Vermieter oder Verkäufer von Wohnungen besteht darin, dass insbesondere Existenzgründer als nicht kreditwürdig angesehen werden. Die Gefahr, dass die Mietzahlungen nicht geleistet werden können, ist laut Vermieteraussagen bei Gründern deutlich höher, als es bei lange bestehenden und etablierten Unternehmen der Fall ist.
Die Immobiliensuche kann sich also für Unternehmen genauso schwierig gestalten, wie für Privatpersonen. So werden Gründer besonders genau unter die Lupe genommen, was die Zahlungsfähigkeit angeht, sie müssen oft zusätzliche Sicherheiten hinterlegen, wenn sie sich nicht gerade für eine Immobilie im Gründerzentrum der Stadt entscheiden. Schwierig ist es aber auch, eine Wohnung für Industriebetriebe zu finden. Sind diese doch von der guten Erreichbarkeit der Immobilie und mitunter sogar von Laufkundschaft abhängig, wird es nahezu unmöglich, die passende Immobilie zu entdecken. Viele Gemeinden lassen einen Industriebetrieb im Stadtgebiet zwar eine Immobilie anmieten, doch nur unter ganz genau definierten Bedingungen. Eine davon ist der Geräuschpegel, der allerdings oft so niedrig angesetzt ist, dass er aufgrund der benötigten Maschinen nicht eingehalten werden kann. So können innerstädtische Wohnungen vielfach nur als Büros, Praxen und Co. genutzt werden.
Diskriminierung bei der Immobiliensuche für Ausländer
Auch Ausländer werden bei der Immobiliensuche sehr häufig diskriminiert. Ein Paradebeispiel dafür ist Österreich, wie man unter www.faz.net nachlesen kann. Zwar ist der Anteil der Ausländer, die in Österreich einen Haupt- oder Zweitwohnsitz haben, immer weiter angestiegen, dennoch wird es gerade Ausländern nicht leicht gemacht, eine Immobilie zu erwerben. So müssen sie beispielsweise versichern, dass sie die Immobilie tatsächlich als Wohnsitz nutzen wollen. Soll sie nur als Ferienwohnung genutzt werden, dann wird eine Erlaubnis zum Immobilienerwerb nicht gegeben.
Aktuelle Untersuchungen haben gezeigt, dass beispielsweise bei den Deutschen sehr genau überprüft wird, ob sie die österreichische Immobilie tatsächlich als Hauptwohnsitz nutzen. Hier schauen die Behörden sehr viel genauer hin, als es bei einheimischen Käufern der Fall ist. Und so müssen viele Ausländer in Österreich über Jahre hinweg um ihre Immobilien kämpfen. Besonders stark ist diese Diskriminierung laut dem Artikel in Tirol und im Westen des Landes ausgeprägt.
Diskriminierung sozial Schwacher bei der Immobiliensuche
Wer auf Hartz IV angewiesen ist, ist längst ganz unten angekommen. Der viel gerühmte Regelsatz, der den Mindestbedarf eines Haushalts decken soll, reicht meist hinten und vorne nicht zum Leben aus. Lediglich die Miete wird vom Amt gezahlt, doch dafür muss man erst einmal einen Vermieter finden, der sich auf einen Hartz IV Empfänger als Mieter einlässt. Negative Erfahrungen, die viele Vermieter schon mit der ARGE gemacht haben, sind unter anderem bei www.sozialleistungen.info nachzulesen. Dort geht es um die Vereinbarung mit dem Mieter, dass dieser die ARGE veranlasst, die Miete direkt an den Vermieter zu überweisen. Doch oft genug kommt es hier zu Verzögerungen und die Vermieter bleiben auf der Strecke. Eine echte Handhabe gegen die verspäteten Zahlungen haben sie nicht, denn selbst wenn sie eine fristlose Kündigung aussprechen, weil die Mieter im Rückstand sind, wird diese durch die Zahlung der ausstehenden Miete nichtig. Deshalb nehmen einige Vermieter die Hartz IV Empfänger als Mieter gar nicht mehr an.
Doch die Praxis zeigt auch, dass es anders geht: Große Wohnungsgesellschaften, vorwiegend in Kleinstädten, die das Wohnungsmonopol für bezahlbaren Wohnraum inne haben, reagieren oft anders. Sie arbeiten eng mit der ARGE zusammen, wissen, dass sie sich bei ihr auf regelmäßige Mietzahlungen verlassen können. Deshalb werden hier bevorzugt Mieter angenommen, die Hartz IV beziehen. Die arbeitende Bevölkerung, die anhand der Gehaltsnachweise durchaus belegen kann, dass sie sich eine Wohnung leisten kann, wird hier diskriminiert. Da ist die Wohnung für eine Einzelperson zu groß, so dass fraglich sei, ob diese bezahlt werden könne. Außerdem ist die Angst, dass es zu Mietausfällen oder gar Mietnomaden kommt, enorm. Deshalb werden selbst besser verdienenden Mietern mitunter Wohnungen verwehrt, da die Sicherheit der Zahlung durch das Amt nicht gewährleistet ist. Betroffen sind insbesondere junge Frauen, da deren Einkommen durch die Geburt von Kindern ja plötzlich wegbrechen könnte.